04.05.2014 09:43 http://anschlag215.tumblr.com/post/84704047724

?Gib mir Geld lass ich Anklage zu? - EINE REISENSCHWEINEREI!

Der Bürger wird ?zusammengeschlagen? von einer Polizei die sich (ACHTUNG VERRÄTERISCH: laut eigenen Angaben) ?provoziert gefühlt? hat dadurch daß man sie aufgefordert hat ihre Arbeit zu machen. Statt daß die Dienstaufsicht nun von sich aus ermitteln würde oder die Amts- oder Staatsanwaltschaft wird man von diesen nicht informiert ob Schritte gegen die Benatmen eingeleitet werden. Daher reicht am selbst den Strafantrag im Rahmen sogenannter strafrechtlicher Privatklage (VORSICHT: das ist nicht gleich Zivilklage) ein. Allerdings muß man jetzt aufpassen daß die von Amts wegen nicht doch noch per Dienstaufsicht gegen die vorgehen denn es gibt ein Doppelbestrafungsverbot und ansonsten würden die Polizisten zwei oder mehr mal für das selbe Verbrechen angeklagt. Einmal per Privatklage wo man selbst den Ankläger ?gibt?, einmal vom richtigen Staatsanwalt. Es gibt also eine Sperrwirkung. Die eine Anklage verhindet die andere. Und weil Sie einem nicht mitteilen ob die Strafverfolgunsgbehörden gegen die Beamten vorgehen kann man die Privaklagesache nicht weitrverfolgen. Und dafür wollen die jetzt auch gerne noch einen Vorschuß haben und dann fürs nichtstun gelich nochmal Geld. Von Sozialhilfeempfängern deren Einkommen sowieso pfändungsfrei ist.

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Maximilian Bähring
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Oberlandesgericht
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 03. Mai 2014


5/4 Qs 23/14 Landegerich Frankfurt a.M. (992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.) weitere (sofortige) Beschwerde Kosten
 
Soeben, 03. Mai 2014 erreicht mich mit einfacher Briefpost in meinem Briefkasten Anschreiben mit Beschluß in vorgenannter Sache das Anschreiben datiert auf den 30. April 2014, am selben Tage ist der Beschluß vom 29. April 2014 ausgefertigt. Erhalt ihres Schreibens überschneidet sich mit zeit-gleich zur Post gegebener Verfassungsbeschwerde in der Sache und mit Petition beim hessischen Landtag in der Angelegenheit! Was ihren Beschluß angeht:


Ich lege (sofortige) weitere Beschwerde ein und stelle fest: Der Sachverhalt wird falsch dargestellt.


Am 21. Februar 2014 wurde mir Einstellungsbeschluß der Privatklagesache vom 19. Februar 2014 ausgefertigt am 20. Februar 2014 förmlich zugestellt ? ohne Kostenentscheid-  und nicht etwa eine anfechtbare Kostenforderung. In diesem ging es inhaltlich darum daß ein begehrter Vorschuß nicht bezahlt worden ist und weil seitens des Richters nicht geprüft worden ist ob sich die Dienstaufsicht der Polizei, der Amtskläger (und/oder?) die Staatsnwaltschaft inzwischen der Sache annimmt und somit die von mir eingerichte Privatklagesache unnötig macht weil es ein Doppelbestrafungsverbot gibt.

Am 22. (oder - in meiner Abschrift schwer lesbar - 27.)  August 2013 reiche ich handschriftlich Privatklage ein. Am 14. Dezember 2014 geht mir daraufhin Schreiben des Gerichtes datiert auf den 15. November 2013 zu. Dieses hatte man mutmaßlich absichtlich in Haina einen Monat lang unterschlagen / zurückgehalten um so aus formalen Gründen Verfahreneinstellung zu erreichen. In diesem wurde ich aufgefordert einen ominösen Gebührenvorschuß zu leisten und zwar bis zum 15. Dezember 2013. Sofort bei Erhalt des Schreibens habe ich geantwortet! Am 18. Dezember 2013 bitte ich Richter Pulch bei Übersendung einer Liste der Täter Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten ob diese ihrerseites gegen dieselben vorzugehen gedenkt was aufgrund Doppelbestrafungs-verbot meine Privatklage überflüssig machen würde. Das wird vom Richter einfach ignoriert. Zudem habe ich am 27. Dezember 2013 weiteres Material eingereicht aus dem die sich widersprechenden Aussagen der Täter den Tathergang betreffend erkennbar werden Am 10. Januar 2014 erinnere ich, 14 Tage später, den Richter nochmals schriftlich hieran, am 30. Januar 2014 übergab ich die Sache mittels Generalstaatsanwaltschaft an Staatsanwalt Dr. König (involviert seit dem 18. Dezember 2013).

Wo kommen wir denn hin wenn man Sozialhilfeempfängern auch noch Geld abnötigen kann dafür daß die Dinestaufsciht der Polizei ihre Arbeit nicht macht wenn die Beamten Bürger zusammen-schlagen und man deshalb selbst die Arbeit des Amts-/Staatswanwalts machen muß? Schweinerei!

 
Gru&SZlig;

 
(Maximilian Bähring)
 
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Hessischer Landtag
- Petitionsauschuß -
Schlossplatz 1?3

D-65183 Wiesbaden


Frankfurt a.M., den 03. Mai 2014
 

992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.
 

Es kann ja wohl nicht sein daß bei der Vorbereitung einer strafrechtlichen Privatklage - die notwendig wird weil die Ermittlunsgbehörden untätig bleiben - Kosten anfallen.
 

Gru&SZlig;

 
(Maximilian Bähring)
 
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Bundesvefassungsgericht
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Frankfurt a.M., den 03. Mai 2014

 
Verfassungsbeschwerde
992 BS 7/13 Amstgericht Frankfurt a.M.

 
Hiermit erhebe ich Verafssungsbeschwerde. Es kann nicht sein daß bei der Vorbereitung einer strafrechtlichen Privatklage - die notwendig wird weil die Ermittlunsgbehörden untätig bleiben - Kosten anfallen.

Die verletzten Grundrechte entnehmen sie dem beigefügten Schreieben datiert dauf den 02. Mai 2014. Wäre Privatklage an Zahlung von Vorschüßengebudnen würde es Menschen die von Sozialhilfe leben generell  unmöglich sein gegen prügelnde Polizisten vorzugehen so die Staatswnaltschaft selbst diese in Schutz nimmt.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)
 
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