15.04.2014 04:59 http://anschlag215.tumblr.com/post/82802657343

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.

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Hessisches Landessozialgericht
Geschäftsstelle des 7. Senates
Steubenplatz 14

D-64293 Darmstadt

?Die da oben? haben wohl nicht mehr
alle (fliegenden Unter-)tassen im Schrank

Frankfurt a.M., den 15. April 2014

L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht vormals S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.

Großes Lob! Ich hab ja nun seit dem Jahre 2000 mit Gerichten zu tun und es ist das erste mal daß ich eine Eingansbestätigung erhalte aus der ersichtlich wird daß meine Eingabe das Gericht erreicht hat.

Der Tatbestand Sachverhalt ist ganz einfach: Im Streit ums Kind unterstellte mir öffentlich die gegner-ische Anwältin Drogenkonsum und Geisteskrankheit um mir Umgangsrechte und das gemeinsame Sorgercht verwehren zu können. Die in mein Büro gesendeten Anschuldigungen führten zum Arbeits-platzverlust dem Niedergang des Unternehmens weil von einem zum Irren Diffamierten niemand seine ?mission critical? IT-Infrastruktur pflegen lässt.

Darauhin habe ich bei der Beantragung von Sozialleistungen dann ironisch/sarakastisch angegeben, wenn die Anwältin so psychiatrisch sachverständig sei daß ihre wohlgemerkt anwaltliche ?Diagnose? ausreiche um ein Gericht zu bewegen vermeintlich geistig Behinderte aufgrund möglicherweise erbbiologsicher Behinderung zu benachteiligen wie bei den Nazis ? hier Verlust des absoluten Eltern-Menschenrechtes also der Antastung der Menschenwürde die den Genuß von unveräußerlichem Menschrecht ermöglicht - dann würde ein solcher anwaltlicher Wisch doch sicherlich auch ? bei meiner Versicherung vorgelegt? ausreichen um mir mein Krankentagegeld bis zur Rente zu bewilligen.

Und auf dieses Krankentagegeld hätte ich gerne den H(artz)IV Satz als Vorschuß damit ich bis zur Bewilligung und Auszahlung meiner privaten Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auf Grundlage der verleumderischen und anwaltlichen Diagnose der Kindesmutter nicht verhungern muß.

Genau wie ich mir das vorgestllt hatte sage daraufhin ein Herr Leibel vom Jobcenter am 06. Februar 2007 einen solchen ?Rentenvorschuß? könne er mir nicht gewähren, schon gar nicht allein aufgrund des Schreibens eines gegenerischen Rechtsanwaltes. Daraufhin habe ich gesagt dann müsse ich wohl verhungern, denn eine Begutachtung lehen ich ab. Man hat mich dann von Faschingsdienstag auf Aschermittwoch 2007 zwangsweise in der Uni Frankfurt eingesperrt um mich zu begutachten weil man meine Protesthaltung als suizidal eingestuft hat und wohl Angst hatte der unabsichtliche und unfreiwillige ?Hungerstreik?, der dadurch verursacht wurde daß mir das Jobcenter keinerlei Sozial-leistungen ? auch nicht als Sachleistungen (Essenspakete) ? gewährte, zu meinem Hungertode führen würde. Daher erfolterte man meine Nahrungsaufnahme durch Freiheitsentzug/mästete mich zu Beginn der christlichen Fastenzeit erstmal zwangsweise indem man mir mitteilte man würde mich festhalten bis ich das mir vorgesetzte mahadmadanische (sic!) Schweinefleisch aufgegessen habe.

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Anschließend hat mich nochmal ein Dr. Hasselbneck begutachtet der feststellte daß die von der Anwälten meiner Ex unterstellte Geistekrankheit nicht vorliege. Darafhin hat man mir ann am 28. April 2014 H(artz)IV gezahlt. Mit diesem gegen mich intziierten Gutachten des Jobcenters in der Hand wollte ich nun die Anwältrin meiner Ex zur Rechenschaft ziehen für das was sie angerichtet hatte.

Um erneuter Zwangsbehandlung vorzubeugen habe ich daraufhin sofort die vom Jobcenter für mich gezahlte Krankenversicherung gekündigt zumal diese, die AOK/DAK nicht die private Krankenver-sicherung war bei der ich zuletzt versichert gewesen war, das wäre die debeka gewesen, und auch nicht wie das SGB das vorsieht die letzte gesetzliche Krankenversicherung bei der ich Beiträge geleistet hatte, das wäre die vaillant BKK gewesen. Ich dachte mir daß so wenigstens die kaufmännische Leitung von Kliniken bei ihr angestellte Ärzte ? so wie es auch in meiner Patientenverfügung steht ? weil sie von keiner Kasse Geld dafür bekommen würde mich gegen meinen Willen zu behanden ? in meinem Sinne dahingehend beeinflussen würde mich nicht zu behandeln.

Die mir anwaltliche unterstellte Diagnose würde eine behandelbare aber unheilbare Geisteskrankheit bedeuten bei der ich immer mehr geistige Fähigkeiten einbüßen würde! Daraus ergibt sich auch die Fragestellung nach Sterbehilfe bevor man sabbernd und nicht mehr Herr seiner Sinne seiend in einer Pflegeeinrichtung vor sich hinvegetieren würde.

Auch deshalb versuche ich mit allen Mitteln das Jobcenter daran zu hindern Ärzten die einen auch schonmal zusammenschlagen lassen wenn man sich weigert ihnen Folge zu leisten, Fotos unter

http://fotos.urlto.name/ (oder direkt unter: http://anschlag215.tumblr.com/post/52311520400/)

http://mai23.urlto.name/ (oder direkt unter: http://slides.dynip.name/?20130523 )

hierfür über eine Krankenkassenzwangsmitgliedschaft Zahlungen zukommen zu lassen. Ich verzichte deshalb sogar schmerzbewehrt auf eine notwendige Zahnbehandlung und heile mich stattdessen (Ironie/Sarkasmus) lieber selbst durch Handauflegen/Reiki, jene Scharaltanerie also der die in einer Sekte engagierte Kindesgroßmutter meinen Nachwuchs aussetzt was streitgegenständlich ist in den Verfahren ums Kind und zudem der Trennungsgrund. ?Joachim Huessner? hat ähnliche Geschichte zum Buch ?Ein Weg hinters Licht? verarbeitet.

http://reiki-direkt.de/huessner/ (oder, alternativ: http://take-ca.re/huessner/)

Kurz: Ich WILL nicht kranknversichert sein und ich habe dafür meine (und gute) Gründe! Daher versuche ich jede Kranknevrsicherung die das Jobcenter für mich abschließt sofort zu kündigen und bemühe mich ? weil mir das Geld für einen Anwalt fehlt ? strafrechtlich dagegen vorzugehen daß Zahlungen für meinen Namen von Krankenversicherungen zu Krankenhäusern und Ärzten fließen.

Diese könen unabhängig davon ob der Patient mit einer Behandlung einvertsanden ist oder ob er als Betroffener sie für nützlich und lebensqualitätssteigernd empfindet einfach abrechnen und das ist ein Skandal. In der freien Wirtschaft würde man im Supermarkt das Regal mit den Behandlungen die man nicht haben will einfach links liegen lassen und sattdessen bei Behanldungen die man selbst für notwenig erachtet wie Zahnersatz satt zum billigsten dann durchaus auch zum höheren Preis zum Luxusprodukt greifen (Keramik/Gold statt Zahnziehen). Es ist mir üner die Jahre auch ein politsches Anliegen geworden daß für Kranke nur diejenigen medizinschen Leistungen von deren Kassen ersattet werden mit denen dieselben auch zufrieden sind.

Ich hoffe daher da sie den ihnen aufgezeigten Ermessensspielraum nutzen um sicherzustellen daß saatliche Fürsorge nicht dazu ausgenutzt werden kann Ärzten die Taschene zu füllen gegen den erklärten Willen und auf dem Rücken ihrer Patienten.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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