http://www.ifhv.rub.de/documents/huvi/selectedarticles/4-2012-mehring.pdf
http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/humanitaeres-voelkerrecht/publikationen.html#c7210
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490187/201111020000/0.518.42.pdf
Bundesrepublik Deutschland, Rechtsstaat
nach den Maßgaben von Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie) i.V.m. Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandrecht) vorläufig wegen der Wahlmanipulationen durch Melderegisterfälschung du Abstammungsfälschung der Regierungen Schröder, Merkel bis zu baldigst durchzuführenden Neuwahlen zur Bestimmung einer Übergangsregierung
vorläufig in diesem Verfahren vertreten durch
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Deutschland
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
erstattet hiermit
per Fax: (+31) 070 / 515 85 55
beim
Internationaler Strafgerichtshof
Maanweg 174
2516 AB Den Haag
Niederlande
Frankfurt a.M., 11. Juni 2013
Pet-A-17-99-0103-021171 beim deutschen Bundestag, Berlin!
Strafanzeige eines Kriegsverbrechens / Strafanzeige wegen des Herbeiführens eines Angriffskrieges nach den Vorgaben deutschen nationalen Rechtes.
Bewaffnete Kräfte der deutschen Sicherheitsbehörden haben, um die oben genannte und beigefügte Kriegserklärung (auch in Schriftform und dann vom 01. April 2012) wissend, am 23. Mai 2013 einen kriegerischen Angriff gegen den unbewaffneten deutschen Widerstand DURCHGEFÜHRT,
der allein für die Einhaltung der Menschenrechte seitens der
Bundes-gesetzgebung mit den mitteln des passiven Widerstandes
verteidigend tätig ist. Es gab Verletzte. Es wurden Gefangene gemacht
die als kriegsgefangen einzustufen sind. Der Widerstand ist legitimiert
nach Art 20 Abs 4, weil er sich darauf beruft Verfassung und
Menschenrechte zu verteidigen, auch gegen diese brechende Beamte und
Politiker. Als ?kalter? Verteidigungskrieg ohne aktive Kampfhandlungen
ist er so ausdrücklich erlaubt.
Diese Krieggefangenen wurden entgegen der Maßgaben der Genfer Konvention behandelt und hierbei in Gefahr einer Gesundheitsschädigung gebracht. Allein das ist schon genug für ein Kriegsverbrechen. Die Rechtsposition des Widerstandes ist auf den Punkt gebracht daß korrupte ? also das Gesetz willkürlich beugende, mißbrauchende und brechende - Beamte durch die Aufnahme von Kampfhandlungen sozusagen als dem Rechtsaat feindliche Freischärler/Miliz die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich relevant territorial angegriffen haben. Weiters entnehmen Sie den am 10. Juni bei der Staatsaawalstchaft und General-staatsanwltschaft Frankfurt a.M. eingereichten Strafanzeigen wegen Polizeibrutalität für den 23. Mai 2013 und den 13. Juli 2012.
Mit freundlichem Gruß
(Maximilian Bähring)